Es liegt im Ermessen des Kreises, eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts zu erheben. Es ist in Zeiten hoher Steuerausfälle nicht nachvollziehbar, wenn nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Finanzierung der kommunalen Kosten zu decken.
Kapitel: | 1.5. Tierschutz |
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Antragsteller*in: | Manfred Cuntz (KV Main-Kinzig) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 13.09.2020, 17:38 |